Ausbildung Pflegefachfrau, Pflegefachmann
Informationen
Ziel
Menschen aller Altersstufen in den allgemeinen und speziellen Versorgungsbereichen der Pflege begleiten, versorgen und pflegen zu können
Abschluss
Staatliches Examen, Zeugnis, Urkunde
Voraussetzungen
Realschulabschluss oder staatlich anerkannte abgeschlossene Ausbildung zur Pflegehelferin/zum Pflegehelfer oder Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung
Beschreibung
Beginn: Jedes Jahr zum 01.09.
Die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann wird durch das Pflegeberufegesetz (PflBG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) geregelt. Sie ist in den europäischen Mitgliedstaaten anerkannt.
Besonderheit: Die „Vorbehaltenen Tätigkeiten“ nach § 4 PflBG, die mit der Erlaubnis des Führens der Berufsbezeichnung (§ 1 PflBG) einhergehen. Für den Pflegebereich sind damit erstmals bestimmte berufliche Tätigkeiten vorgesehen, die dem Pflegeberuf nach diesem Gesetz vorbehalten sind, also nur von entsprechend ausgebildetem Personal ausgeführt werden dürfen.
Zu den beruflichen Tätigkeiten gehören:
- Erhebung und Feststellung von individuellem Pflegebedarf
- Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
- Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
Die theoretische Ausbildung mit mindestens 2100 Stunden findet am Standort unserer Schule statt.
Die praktische Ausbildung mit mindestens 2500 Stunden findet in unterschiedlichen Versorgungsbereichen statt. Dazu zählen Versorgungen in der Altenpflegeeinrichtung, im ambulanten Pflegedienst, im Krankenhaus, psychiatrische und pädiatrische Versorgung.